Wenn eine eheliche Verbindung rechtlich aufgelöst werden muss, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Aufhebung und Scheidung. Beide führen zur Beendigung einer Ehe, unterscheiden sich jedoch stark in ihren rechtlichen Gründen, Verfahren und Konsequenzen. Das Verständnis dieser Unterschiede ist für Personen, die ihre rechtsverbindliche Beziehung auflösen wollen, unerlässlich.
Aufhebung: Eine Aufhebung erklärt eine Ehe von Anfang an für nichtig und löscht sie so effektiv aus dem rechtlichen Nachweis. Sie behandelt die Ehe so, als ob sie nie rechtlich existiert hätte.
Scheidung: Eine Scheidung löst rechtlich eine Ehe auf, die einst gültig war. Sie beendet die rechtliche Beziehung zwischen den Ehepartnern und ermöglicht es ihnen, unabhängig voneinander weiterzumachen.
- Betrug oder Täuschung: Wenn ein Ehepartner zur Ehe genötigt oder getäuscht wurde.
- Geistige Leistungsfähigkeit: Wenn ein Ehepartner aufgrund von Geisteskrankheit, Drogen oder Alkohol nicht die geistige Leistungsfähigkeit hatte, seine Zustimmung zu geben.
- Bigamie: Wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits rechtmäßig verheiratet war.
- Alter: Wenn einer der Ehepartner das gesetzliche Einwilligungsalter noch nicht erreicht hatte.
- Inzest: Wenn die Ehe zwischen eng verwandten Personen geschlossen wurde.
- Verheimlichung: Wenn ein Ehepartner wichtige Informationen vorenthielt, wie z. B. einen Gesundheitszustand, eine Vorstrafe oder ein Kind aus einer früheren Beziehung.
- Unüberbrückbare Differenzen: Ein verschuldensunabhängiger Grund, der eine Scheidung zulässt, ohne einem der beiden Ehepartner die Schuld zuzuweisen.
- Ehebruch: Sexuelle Beziehungen mit jemand anderem als dem eigenen Ehepartner.
- Desertion: Wenn ein Ehepartner das eheliche Heim verlässt und sich weigert, für einen längeren Zeitraum zurückzukehren.
- Gefängnisstrafe: Wenn ein Ehepartner zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wird.
Aufhebung: Das Verfahren kann je nach den geltend gemachten Gründen und der jeweiligen Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein. In einigen Staaten gibt es Fristen für die Einreichung, z. B. innerhalb weniger Jahre nach der Trauung oder dem Auftreten eines Zwangs.
Scheidung: Das Verfahren kann je nach den staatlichen Gesetzen und der Art der verfolgten Gründe ebenfalls variieren. Einige Gerichtsbarkeiten haben Wartefristen, bevor eine Scheidung gewährt werden kann, während andere eine sofortige Auflösung ermöglichen.
Aufhebung: Die Folgen unterscheiden sich von denen einer Scheidung. Eine Aufhebung macht die Ehe rechtlich nichtig, d. h. keiner der Ehepartner hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt oder Vermögensaufteilung. Allerdings müssen möglicherweise noch Fragen wie das Sorgerecht für die Kinder, der Unterhalt und Erbrechte geklärt werden.
Scheidung: Bei einer Scheidung führt die rechtliche Auflösung der Ehe zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens, der Immobilien und der Schulden. Ehegattenunterhalt und Sorgerecht für die Kinder werden ebenfalls durch den Rechtsprozess festgelegt.
Um sich in der komplexen rechtlichen Landschaft von Aufhebung und Scheidung zurechtzufinden, ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht erforderlich. Die Konsultation mit einem Anwalt kann Einzelpersonen helfen, ihre Möglichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten zu verstehen, und stellt so fundierte Entscheidungen sicher, die ihre Interessen und das Wohl ihrer Familie schützen.